Oktober 2020
Der EuGH entschied in der Rechtssache C‑321/19 im Sinne der Klage einer polnischen Spedition. Diese hatte auf Rückzahlung der Maut geklagt, da Kosten der Verkehrspolizei mit in die Berechnung der Maut einbezogen wurden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Fall an den EuGH weitergegeben. Dieser entschied, dass bei der Berechnung der Maut ausschließlich Infrastrukturkosten zu berücksichtigen sind.