Aktuelles

Mauterstattung Tarifabsenkung

Juni 2022

Mauterstattungen aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung laufen – Musterklagen werden folgen

Hausfeld hat einen digitalen Prozess entwickelt, um Ihre Daten und Mautaufstellungen schnellstmöglich an das BAG zu übermitteln und damit die Mauterstattungen aufgrund der Tarifabsenkungen (Zeitraum 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021) für Sie schnellstmöglich abzuwickeln.

Gegenwärtig zahlt das BAG die Mauterstattungen für die Mandanten von Hausfeld aus, die abzüglich der Erfolgsbeteiligung von eClaim innerhalb weniger Werktage an die entsprechenden Mandanten weitergeleitet werden. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass das BAG aufgrund begrenzter personeller und technischer Ressourcen die Berechnungen und Auszahlungen der Mauterstattungen nur sukzessive durchführen kann. Daher kommt es zu unvermeidlichen Verzögerungen. Es wird noch einige Monate dauern, bis die Auszahlungen abgeschlossen sind.  

Wir informieren Sie umgehend, sobald das BAG Ihre Mauterstattungsansprüche bearbeitet hat.  

Die über die Tarifabsenkung hinausgehenden Erstattungsansprüche nebst Zinsen verfolgen Ihre Anwälte für Sie natürlich weiter. Dies betrifft den Zeitraum seit Einführung der Lkw-Maut in Deutschland ab dem 01. Januar 2005 sowie den Zeitraum der Tarifabsenkung, da die gesetzlich festgelegte Tarifabsenkung aus verkehrswissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend ist. 

Zur umfassenden Klärung der Rechtslage beabsichtigen Ihre Anwälte und das BAG, mehrere gerichtliche Musterverfahren durchzuführen.

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Ende 2021

Dezember 2021

Auch in diesem Jahr hat Hausfeld Rechtsanwälte LLP im Rahmen des Angebotes von eClaim in Kooperation mit uns wieder erfolgreich für viele hunderte Unternehmen Mautrückerstattungsansprüche geltend gemacht.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das BAG für das nächste Jahr die ersten Mautrückerstattungen in Aussicht gestellt hat.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

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Fristablauf

Dezember 2021

Seit dem 8. Dezember 2021 ist die Registrierung für Neuanmeldungen nicht mehr möglich. Aktuell sind wir dabei, Ihre Daten zu prüfen und die Einreichung beim BAG vorzubereiten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Update 2021

November 2021

Seit letztem Jahr hat sich in Sachen Maut viel getan! Aufgrund des großen Interesses und der hohen Nachfrage wird Hausfeld Rechtsanwälte in Kooperation mit uns auch dieses Jahr für viele Unternehmen Mautrückerstattungsansprüche geltend machen. Zudem haben wir unsere Datenplattform wieder geöffnet, um die ersten Teilrückerstattungsansprüche aufgrund der Gesetzesänderung beim BAG einzureichen. Wir wünschen Ihnen eine frohe und gesunde Adventszeit!

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Mautzurueck.de – Anspruchsschreiben eingereicht

Dezember 2020

Am 22.12.2020 wurden ca. 15.000 Anspruchsschreiben von den Rechtsanwälten der Kanzlei Hausfeld LLP persönlich beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht. Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021!

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Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 23.12.2020 - Spediteure fordern Maut zurück

Dezember 2020

Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 23.12.2020 - Spediteure fordern Maut zurück

In dem von der FAZ am 23.12.2020 veröffentlichten Artikel wird auf Schwierigkeiten der Spediteure hingewiesen, Toll-Collect-Abrechnungen für die Jahre 2017 und 2018 zu erhalten.

Rechtsanwalt Dr. Petrasincu von Hausfeld LLP wird in dem FAZ-Artikel wie folgt zitiert: „Wir vertreten ungefähr 15000 Mandanten, die nach überschlägiger Rechnung etwa 25 Prozent der gesamten in Deutschland seit 2017 gezahlten Maut entrichtet haben [ca. 6 Mrd. EUR]. Dass wir innerhalb von sechs Wochen von einer solch großen Anzahl von Unternehmen mandatiert worden sind, belegt die große Bedeutung dieses Themas für die deutsche Wirtschaft. Umso unverständlicher ist die Reaktion des Bundes. In der Corona-Krise wäre eine unbürokratische Erstattung der zu Unrecht geforderten Maut eine große Hilfe für die Transportwirtschaft.“

Der FAZ-Artikel ist online abrufbar unter: Link

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Das Handelsblatt berichtet ausführlich über Mautzurueck.de und Hausfeld in seiner Ausgabe vom 6.11.2020

November 2020

Der Artikel "Lkw-Maut: So wollen Kanzleien die überhöhten Zahlungen vom Bund eintreiben" ist mit freundlicher Genehmigung des Verlags als PDF frei für die User der Website abrufbar.

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28.10.2020 - Urteil des EuGH zur Berechnung der LKW-Maut

Oktober 2020

Der EuGH entschied in der Rechtssache C‑321/19 im Sinne der Klage einer polnischen Spedition. Diese hatte auf Rückzahlung der Maut geklagt, da Kosten der Verkehrspolizei mit in die Berechnung der Maut einbezogen wurden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Fall an den EuGH weitergegeben. Dieser entschied, dass bei der Berechnung der Maut ausschließlich Infrastrukturkosten zu berücksichtigen sind.

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