Falsche Berechnung der Lkw-Maut

Zuviel gezahlte Maut zurückerhalten
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Mit freundlicher Genehmigung des Handelsblatts
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Deutsche Lkw-Maut ist laut EuGH-Entscheidung rechtswidrig –
Schützen Sie Ihre Ansprüche jetzt vor drohender Verjährung!

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden: Die Höhe der deutschen Lkw-Maut verstößt gegen Europarecht (mehr dazu). Demnach hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Berechnung der Mautgebühr die Kosten für die Verkehrspolizei berücksichtigt, obwohl dies nach Europarecht nicht zulässig ist. Vielmehr hätten bei der Berechnung der Maut nur die Kosten für Infrastruktur einbezogen werden dürfen.

Alle Zahler der deutschen Maut haben deshalb einen Anspruch auf Rückerstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland zumindest des Anteils an der bis September 2021 gezahlten Maut, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand beträgt der Anspruch mindestens vier Prozent der entrichteten Mautgebühr.

eClaim bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei
Hausfeld Rechtsanwälte LLP die Möglichkeit, Ihre Rückerstattungsansprüche schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko vor der Verjährung zu schützen - und durchzusetzen.

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist für Sie kostenfrei! Die Kosten übernimmt eClaim. Lediglich im Erfolgsfalle erhalten wir eine moderate Erfolgsbeteiligung.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung zur Anspruchsdurchsetzung inzwischen abgeschlossen ist.

Neu: Mauterstattungen aufgrund der gesetzlichen Tarifabsenkung
Im Jahr 2021 hat der deutsche Gesetzgeber auf das oben erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert und die deutschen Lkw-Mautsätze an das europäische Recht angepasst, sodass ab dem 1. Oktober 2021 neue, geringere Mautsätze gelten.

Außerdem wurden die Mautsätze für den Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 rückwirkend abgesenkt (sog. "Tarifabsenkung"). Daraus ergibt sich ein teilweiser Mauterstattungsanspruch für den Zeitraum der Tarifabsenkung, den Ihre Anwälte von Hausfeld ebenfalls für Sie durchsetzen.

Hausfeld hat dazu einen digitalen Prozess entwickelt, um Ihre aufbereiteten Daten und Mautaufstellungen schnellstmöglich an das BAG zu übermitteln, die für den Erhalt der Mauterstattungen aufgrund der Tarifabsenkung zwingend erforderlich sind. Gegenwärtig zahlt das BAG die Mauterstattungen für die Mandanten von Hausfeld aufgrund der Tarifabsenkung aus, die abzüglich der Erfolgsbeteiligung von eClaim innerhalb weniger Werktage an die entsprechenden Mandanten weitergeleitet werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass das BAG aufgrund begrenzter personeller und technischer Ressourcen die Berechnungen und Auszahlungen der Mauterstattungen nur sukzessive durchführen kann. Daher kommt es zu unvermeidlichen Verzögerungen. Es wird noch einige Monate dauern, bis die Auszahlungen abgeschlossen sind.

Wir informieren Sie umgehend, sobald das BAG Ihre Mauterstattungsansprüche bearbeitet hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen derzeit nicht vorhersagen können, wann genau das BAG Ihren Erstattungsbetrag auszahlen wird.

Durch die Übermittlung von vollständigen und korrekten Daten oder Unterlagen werden Verzögerungen vermieden. Daher bitten wir Sie, Ihre von uns aufbereiteten Daten und Rückfragen sorgfältig zu prüfen und sich zeitnah bei Auffälligkeiten zurückzumelden.

WICHTIG:
Bitte stellen Sie keinesfalls einen eigenen Mauterstattungsantrag bei dem BAG aufgrund der Tarifabsenkung. Wir haben für Ihr Unternehmen in der Vergangenheit umfassende Erstattungsanträge bei dem BAG wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut gestellt, um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren. Diese Anträge erfassen auch den Zeitraum der Tarifabsenkung.

Ein weiterer Erstattungsantrag durch Ihr Unternehmen würde die Anspruchsdurchsetzung gefährden und den Auszahlungsprozess nicht beschleunigen.

Musterklagen zur Klärung der Mauterstattungs- und Zinsansprüche
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den zuvor genannten Erstattungen aufgrund der Tarifabsenkung nur um einen Teil Ihrer Mauterstattungsansprüche handelt, die Ihre Anwälte von Hausfeld für Sie mit umfassenden Erstattungsanträgen gegenüber dem BAG geltend gemacht haben.
Die darüberhinausgehenden Erstattungsansprüche nebst Zinsen verfolgen Ihre Anwälte für Sie natürlich weiter. Dies betrifft den Zeitraum seit Einführung der Lkw-Maut in Deutschland ab dem 1. Januar 2005 sowie den Zeitraum der Tarifabsenkung. Ihre Anwälte haben nämlich gemeinsam mit einem verkehrswissenschaftlichen Gutachter festgestellt, dass die von dem Gesetzgeber festgelegte Tarifabsenkung nicht ausreichend ist und zum Teil deutlich höhere Erstattungsansprüche bestehen.

Zur umfassenden Klärung der Rechtslage beabsichtigen Ihre Anwälte und das BAG, mehrere gerichtliche Musterverfahren durchzuführen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

Zinsansprüche
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 30. November 2021 (Az. 9 A 118/16) entschieden, dass Erstattungsansprüche wegen rechtswidrig erhobener Lkw-Maut mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Zeitpunkt der Mautzahlung bis zur Erstattung zu verzinsen sind.

Ihre Anwälte von Hausfeld machen daher neben den umfassenden Mauterstattungsansprüchen auch Zinsansprüche für Sie geltend.


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